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1. Arge |
Prüfung von Heizöl- und Dieselverbraucheranlagen
Heizöl und Diesel gehören in Deutschland zu den wichtigsten
Energieträgern für private und gewerbliche Verbraucher. Beide sind allerdings
wassergefährdende Stoffe, die, wenn sie aufgrund einer Behälter- oder
Rohrleitungsleckage in den Boden eindringen, Schäden mit erheblichen
ökologischen Auswirkungen und Folgekosten verursachen können. Bei der Lagerung
und dem Umgang werden deshalb hohe Sicherheitsanforderungen gestellt:
Bei der Lagerung von Heizöl oder Diesel ist eine
zweifache Umhüllung oder Sicherung (sog. Primär- und Sekundärschutz)
vorgeschrieben. Bei oberirdischen, sog. „Kellertanks“ bietet der i.d.R.
einwandige Tank nur den Primärschutz, der Sekundärschutz muss durch eine
zusätzliche, flüssigkeitsdichte Auffangwanne hergestellt werden. Unterirdische
Tanks sind im Allgemeinen doppelwandige Stahlbehälter, bei denen der Primär-
und Sekundärschutz durch die Doppelwandigkeit gegeben ist. Die Dichtheit des
Doppelmantels muss durch ein Leckanzeigesystem überwacht werden.
Verschiedene Sicherungssysteme sorgen außerdem
dafür, dass es z.B. auch beim Betanken nicht zu unliebsamen Überraschungen
kommt.
Unterirdische Heizöl- oder Dieseltanks müssen
deshalb grundsätzlich, oberirdische Tanks erst ab mehr als 1.000 l, vor der
Inbetriebnahme durch einen Sachverständigen n. § 22 der Anlagenverordnung
(VAwS) abgenommen werden. Unterirdische Tanks müssen darüber hinaus alle 5
Jahre, in Wasserschutz- oder Heilquellenschutzgebieten alle 2,5 Jahre, einer
Wiederholungsprüfung unterzogen werden. Kellertanks müssen ab mehr als 10.000
l, in Schutzgebieten ab mehr als 1.000 l, wiederkehrend alle 5 Jahre geprüft
werden.
Nach einer Stilllegung ist bei unterirdischen Tanks
grundsätzlich, bei oberirdischen Tanks ab mehr als 10.000 l, in Schutzgebieten
ab mehr als 1.000 l, durch einen Sachverständigen eine Abschlussprüfung
vorzunehmen.
Bei diesen Prüfungen wird im Wesentlichen geprüft,
ob die Sicherungssysteme ordnungsgemäß funktionieren – die Prüfung dient
also Ihrer Sicherheit!
Für die Prüfung sind verschiedene
Sachverständigenorganisationen zugelassen, so z.B. die 1. Arge Technische Prüforganisation e.V.,
kurz TPO.
Als bestellter Sachverständiger n. § 22 VAwS der
TPO führe ich diese Prüfungen durch, Sie können dabei auch Fragen loswerden, etwa:
Ø
entspricht meine Anlage noch dem Stand der Technik?
Ø ist u.U. der Wechsel zu
einem anderen Energieträger sinnvoll?
Wir sind flexibel hinsichtlich der
Termingestaltung, bei der Festlegung eines Prüfungstermins wird Ihr Terminplan
berücksichtigt.
Kundenzufriedenheit ist uns wichtig!
Nehmen
Sie unsere Leistung in Anspruch, wir freuen uns auf Ihren Anruf!