Dr. Reno Dabrock

         Genehmigungs- und Projektberatung

Sachverständiger n. § 22 VAwS

 

 

1. Arge e.V.

 

 

 

Prüfung von Heizöl- und Dieselverbraucheranlagen

 

Heizöl und Diesel gehören in Deutschland zu den wichtigsten Energieträgern für private und gewerbliche Verbraucher. Beide sind allerdings wassergefährdende Stoffe, die, wenn sie aufgrund einer Behälter- oder Rohrleitungsleckage in den Boden eindringen, Schäden mit erheblichen ökologischen Auswirkungen und Folgekosten verursachen können. Bei der Lagerung und dem Umgang werden deshalb hohe Sicherheits­an­forderungen gestellt:

Bei der Lagerung von Heizöl oder Diesel ist eine zweifache Umhüllung oder Sicherung (sog. Primär- und Sekundärschutz) vorgeschrieben. Bei oberirdischen, sog. „Kellertanks“ bietet der i.d.R. einwandige Tank nur den Primärschutz, der Sekundär­schutz muss durch eine zusätzliche, flüssigkeitsdichte Auffang­wanne hergestellt werden. Unterirdische Tanks sind im Allgemeinen doppelwandige Stahlbehälter, bei denen der Primär- und Sekundärschutz durch die Doppelwandigkeit gegeben ist. Die Dichtheit des Doppelmantels muss durch ein Leckanzeigesystem überwacht werden.

Verschiedene Sicherungssysteme sorgen außerdem dafür, dass es z.B. auch beim Betanken nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt.

Unterirdische Heizöl- oder Dieseltanks müssen deshalb grundsätzlich, oberirdische Tanks erst ab mehr als 1.000 l, vor der Inbetrieb­nahme durch einen Sachverständigen n. § 22 der Anlagenverordnung (VAwS) abgenommen werden. Unterirdische Tanks müssen darüber hinaus alle 5 Jahre, in Wasserschutz- oder Heil­quellen­schutzgebieten alle 2,5 Jahre, einer Wieder­holungs­prüfung unterzogen werden. Kellertanks müssen ab mehr als 10.000 l, in Schutzgebieten ab mehr als 1.000 l, wieder­kehrend alle 5 Jahre geprüft werden.

Nach einer Stilllegung ist bei unterirdischen Tanks grundsätzlich, bei oberirdischen Tanks ab mehr als 10.000 l, in Schutzgebieten ab mehr als 1.000 l, durch einen Sachverständigen eine Abschlussprüfung vorzunehmen.

Bei diesen Prüfungen wird im Wesentlichen geprüft, ob die Sicherungssysteme ordnungsgemäß funktionieren – die Prüfung dient also Ihrer Sicherheit!

Für die Prüfung sind verschiedene Sachverständigenorganisationen zugelassen, so z.B. die 1. Arge Technische Prüforganisation e.V., kurz TPO.

Als bestellter Sachverständiger n. § 22 VAwS der TPO führe ich diese Prüfungen durch, Sie können dabei auch Fragen loswerden, etwa:

Ø       entspricht meine Anlage noch dem Stand der Technik?

Ø       ist u.U. der Wechsel zu einem anderen Energieträger sinnvoll?

Wir sind flexibel hinsichtlich der Termingestaltung, bei der Festlegung eines Prüfungstermins wird Ihr Terminplan berücksichtigt.

Kundenzufriedenheit ist uns wichtig!

Nehmen Sie unsere Leistung in Anspruch, wir freuen uns auf Ihren Anruf!

 

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