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Treibhausgas-Emissionshandel
Sind
Sie betroffen vom Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz?
Bei
Interesse verifiziere ich Ihren Zuteilungsantrag gem. § 10 des
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) oder Ihren jährlichen
Emissionsbericht gem. § 5 TEHG. Alternativ berate und unterstütze ich Sie gerne
bei der Erstellung dieser Anträge oder Berichte (Beratung und Verifizierung zur
gleichen Anlage durch die gleiche Person sind nicht
zulässig).
Hintergrund
Erste
Anzeichen eines weltweiten Klimawandels sind seit einigen Jahren unübersehbar.
Zahlreiche
Industriestaaten beschlossen deshalb in der United Nations Klimarahmenkonvention auf dem Earth Summit in Rio de Janeiro 1992
erstmals eine erhebliche Senkung der globalen Treibhausgas-Emissionen. Auf der
dritten
Vertragsstaaten-Konferenz 1997 in Kyoto, Japan, wurde das sog. Kyoto-Protokoll beschlossen. Darin
verpflichten sich die Vertragsstaaten zur Reduktion von insgesamt sechs
Treibhausgasen (CO2, CH4, N2O, FKW, HFKW,
SF6) um insgesamt mindestens 5 % zwischen 2008 und 2012 im
Vergleich zu den Emissionen 1990.
Die
Europäische Union, die für ca. ein Viertel der von Industriestaaten
ausgestoßenen Treibhausgase verantwortlich ist, hat sich in Kyoto dazu
verpflichtet, die Treibhausgasemissionen im Zeitraum von 2008 bis 2012 um 8 %
gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren. Dabei haben die EU-Mitgliedstaaten
die Reduktionsverpflichtungen intern unterschiedlich aufgeteilt, Deutschland hat
sich zu einer Reduktion von 21 % verpflichtet (Entscheidung des Rates
2002/358/EG, ABl. L 130 v. 15.05.2002).
Ein
Instrument bei der Erreichung dieses Ziels ist der Emissionshandel, der seit
Januar 2005 in der EU stattfindet, zunächst beschränkt auf Kohlendioxid, das
nach herrschender Auffassung den größten Anteil am sog. Treibhauseffekt hat.
Die
gesetzlichen Rahmenbedingungen für die angestrebte Reduzierung der
CO2-Emissionen und die Installation des Emissionshandels sind das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz
(TEHG) und das Zuteilungsgesetz 2007
(ZuG 2007).
Danach
müssen die Betreiber bestimmter CO2-emissionsintensiver Anlagen vor
jeder Zuteilungsperiode (die erste begann am 1.1.2005 und endet am 31.12.2007)
einen sog. Zuteilungsantrag stellen, durch den sie ein bestimmtes
Emissionskontingent (Emissionsberechtigungen, in Tonnen CO2/a)
zugeteilt bekommen. Ab Frühjahr 2006 sind dann jährlich Berichte abzuliefern
über die Emissionen des jeweiligen Vorjahres.
Die
Zuteilungsanträge und die jährlichen Emissionsberichte sind vor der Einreichung
bei der jeweils zuständigen Stelle (für die Zuteilungsanträge ist das die
Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt), für die Berichte sind das die
jeweiligen nach Landesrecht für den Immissionsschutz zuständigen Behörden) durch
eine fachkundige Stelle zu verifizieren.
Zugelassen
für diese Verifizierung sind unabhängige Umweltgutachter oder
Umweltgutachterorganisationen gem. Umweltauditgesetz oder Sachverständige
nach § 36 Gewerbeordnung. Ziel der Verifizierung ist es, die Zuverlässigkeit,
Glaubhaftigkeit und Genauigkeit der Daten und Angaben zu prüfen, um die
Erfassung der nationalen Kohlendioxid-Emissionen und die Zuteilung von
Berechtigungen auf eine möglichst zuverlässige Basis zu stellen.