Dr. Reno Dabrock

           Genehmigungs- und Projektberatung

Von der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Verifizierung im Treibhausgas-Emissionshandel (TEH)

 

 

 

 

 

Treibhausgas-Emissionshandel

 

Sind Sie betroffen vom Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz?

Bei Interesse verifiziere ich Ihren Zuteilungsantrag gem. § 10 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) oder Ihren jährlichen Emissionsbericht gem. § 5 TEHG. Alternativ berate und unterstütze ich Sie gerne bei der Erstellung dieser Anträge oder Berichte (Beratung und Verifizierung zur gleichen Anlage durch die gleiche Person sind nicht zulässig).

 

Hintergrund

Erste Anzeichen eines weltweiten Klimawandels sind seit einigen Jahren unübersehbar.

Zahlreiche Industriestaaten beschlossen deshalb in der United Nations Klimarahmenkonvention auf dem Earth Summit in Rio de Janeiro 1992 erstmals eine erhebliche Senkung der globalen Treibhausgas-Emissionen. Auf der dritten Vertragsstaaten-Konferenz 1997 in Kyoto, Japan, wurde das sog. Kyoto-Protokoll beschlossen. Darin verpflichten sich die Vertragsstaaten zur Reduktion von insgesamt sechs Treibhausgasen (CO2, CH4, N2O, FKW, HFKW, SF6) um insgesamt mindestens 5 % zwischen 2008 und 2012 im Vergleich zu den Emissionen 1990.

Die Europäische Union, die für ca. ein Viertel der von Industriestaaten ausgestoßenen Treibhausgase verantwortlich ist, hat sich in Kyoto dazu verpflichtet, die Treibhausgasemissionen im Zeitraum von 2008 bis 2012 um 8 % gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren. Dabei haben die EU-Mitgliedstaaten die Reduktionsverpflichtungen intern unterschiedlich aufgeteilt, Deutschland hat sich zu einer Reduktion von 21 % verpflichtet (Entscheidung des Rates 2002/358/EG, ABl. L 130 v. 15.05.2002).

Ein Instrument bei der Erreichung dieses Ziels ist der Emissionshandel, der seit Januar 2005 in der EU stattfindet, zunächst beschränkt auf Kohlendioxid, das nach herrschender Auffassung den größten Anteil am sog. Treibhauseffekt hat.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die angestrebte Reduzierung der CO2-Emissionen und die Installation des Emissionshandels sind das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) und das Zuteilungsgesetz 2007 (ZuG 2007).

Danach müssen die Betreiber bestimmter CO2-emissionsintensiver Anlagen vor jeder Zuteilungsperiode (die erste begann am 1.1.2005 und endet am 31.12.2007) einen sog. Zuteilungsantrag stellen, durch den sie ein bestimmtes Emissions­kontingent (Emissionsberechtigungen, in Tonnen CO2/a) zugeteilt bekommen. Ab Frühjahr 2006 sind dann jährlich Berichte abzuliefern über die Emissionen des jeweiligen Vorjahres.

Die Zuteilungsanträge und die jährlichen Emissionsberichte sind vor der Einreichung bei der jeweils zuständigen Stelle (für die Zuteilungsanträge ist das die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt), für die Berichte sind das die jeweiligen nach Landesrecht für den Immissionsschutz zuständigen Behörden) durch eine fachkundige Stelle zu verifizieren.

Zugelassen für diese Verifizierung sind unabhängige Umweltgutachter oder Umweltgutachterorganisationen gem. Umweltaudit­gesetz oder Sachverständige nach § 36 Gewerbeordnung. Ziel der Verifizierung ist es, die Zuverlässigkeit, Glaubhaftigkeit und Genauigkeit der Daten und Angaben zu prüfen, um die Erfassung der nationalen Kohlendioxid-Emissionen und die Zuteilung von Berechtigungen auf eine möglichst zuverlässige Basis zu stellen.

 

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